Kirchenvorstandswahl – per Brief oder am 20. Oktober
10 Kandidierende – 6 Stimmen dürfen Sie vergeben.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden verschickt!
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte das daran liegen, dass sie erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen sind. Bitte dann im Pfarramt oder Gemeindebüro nachfragen, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen – nachträgl. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein.
Unser Kirchenvorstand besteht aus 6 gewählten Mitgliedern, 2 berufenen Mitgliedern und der Pfarrerin.
Der Kirchenvorstand…
…wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt.
…leitet die Gemeinde gemeinsam mit der Pfarrerin/dem Pfarrer/Hauptamtlichen der Gemeinde.
…entscheidet in regelmäßigen Sitzungen über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024: WARUM? WIE? WEN?
Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten.
Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie? Per Brief: Sie erhalten Mitte September 2024 alle Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl mit persönlicher Stimmabgabe.
Wen? Bis Mitte Mai 2024 werden Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen und vorgeschlagen.
Voraussetzungen sind ein Alter von 18 Jahren zu Beginn der Amtsperiode (1.12.2024) und die Kirchenmitgliedschaft.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden sich noch persönlich im Gemeindebrief vorstellen.
Hier gehts zu den meistgestellten Fragen rund um die Kirchenvorstandswahl!