Spenden und Kirchgeld

Spenden

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Kirchengemeinde mit einer Spende unterstützen möchten.

Mit einer finanziellen Spenden ermöglichen Sie uns Projekte zu verwirklichen, die das Gemeindeleben für Jung und Alt noch schöner machen.
Manchmal stehen auch bauliche Projekte an, die dem Erhalt oder notwendige Verbesserungen dienen, sei es im Kindergarten oder der Kinderkrippe oder auf dem Friedhofsgelände. Dies alles umspannt die Arbeit unserer Gemeinde.
Bei Ihrer Spende können Sie einen Spendenzweck festlegen oder für „wo am nötigsten“ Geld geben.

Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihrer Spenden um!
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Spendenkonto:
Bank: VR-Bank Maxhütte-Haidhof / Teublitz
IBAN: DE58 7509 1400 0000 1112 44
Kto.Nr.: 111244 BLZ: 750 914 00

 

Das allgemeine Kirchgeld: 

Wer neu nach Bayern zieht, wundert sich vielleicht, dass er hier etwas weniger Kirchensteuer zahlen muss als in anderen Bundesländern (8 % statt 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer).

Es ist eine bayrische Besonderheit, dass das „fehlende“ eine Prozent der Kirchensteuer als sogenanntes Kirchgeld der jeweiligen Ortsgemeinde direkt zugute kommen soll.

Deshalb werden Sie einmal im Jahr im sogenannten Kirchgeldbrief gebeten, mit dieser direkten Kirchensteuer Ihre Ortskirchengemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, zu unterstützen. Diesen Brief erhalten Sie in unserer Gemeinde meist im Herbst – zusammen mit dem Gemeindebrief oder per Post. Das Kirchgeld hat immer einen Zweck: dieses Jahr ist es die Unterstützung der Zielgruppenarbeit in der Gemeinde und soll die Angebote für ältere Menschen, Jugendliche und Kinder in unserer Gemeinde nach der Corona-Pause wieder befördern.

Wir danken Ihnen sehr für Kirchensteuer und Kirchgeld, ohne die wir unsere vielfältige Arbeit nicht aufrechterhalten könnten.

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld auf folgendes Konto. (Sie können es ggf. auch in bar im Gemeindebüro „einzahlen“).

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir Ihre Überweisung nur dann richtig zuordnen können, wenn Sie im „Verwendungszweck“ folgendes angeben:

  • Kirchgeld 2024“
  • Alle Namen der Personen, für die Sie in Ihrem Haushalt Kirchgeld mitbezahlen.

Konto für Kirchgeld und Gebühren:
Sparkass im Landkreis Schwandorf
IBAN: DE65 7505 1040 0760 0501 53
BIC: BYLADEM1SAD

Wie hoch ist das allgemeine Kirchgeld im Jahr?

Der Kirchenvorstand hat für 2024 folgende Staffelung beschlossen, nach der Sie sich selbst einstufen können
(Aktuell steuerfreier Jahres-Grundbetrag im Jahr 2024: bis 11.604€)

Jährliche Einkünfte (brutto) Kirchgeld in Euro
ab 11.604 – 24.999 15
25.000 – 39.999 35
40.000 – 54.999 55
55.000 – 69.999 85
70.000 und mehr 120

Wenn Sie von sich aus mehr bezahlen wollen, sind wir Ihnen umso dankbarer.
Kirchgeld ist steuerlich absetzbar. Selbstverständlich wird Ihr Kirchgeld (wie gemeinnützige Spenden) vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt. Als Quittung genügt (bis Euro 200) Ihr Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Selbstverständlich stellen wir bei höheren Beiträgen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus.
Wir danken Ihnen im Voraus sehr für Ihre Hilfe.